Erfolg durch unsere aktive Hilfe bei der Durchführung Ihres Kaufcharter Projektes
Geeignet für Interessenten, deren Entscheidung für ein Kaufcharter Modell schon gereift bzw. in Planung ist.
Wer einen 6-stelligen Betrag über viele Jahre investieren will, ist gut beraten, den Rat von ausgewiesenen Fachleuten mit jahrzehntelanger Erfahrung seit 1986 – je ein Rechtsanwalt, Steuerberater und Yachtkaufmann - in Anspruch zu nehmen. So werden teure Fehler vermieden und Chancen und Vorteile genutzt.
Lernen Sie hier das Nautic Experts Team kennen
Im Rahmen unseres 160-seitigen Praxishandbuch „Kauf-Charter“ (auch Charterkauf genannt) weisen wir Sie auf die zahlreichen Risiken und Stolperfallen sowie auf kaum bekannte Vorteile und Chancen bei Kaufcharter hin.
Die neue Yacht ist schnell bestellt, der Kaufvertrag und der Vertrag mit dem künftigen Vercharterer sind rasch unterschrieben. Nur noch die Anzahlung leisten und sich der Vorfreude hingeben. In vielen Fällen geht alles gut, das neue Schiff wird mängelfrei an den stolzen Eigner übergeben, die steuerliche Konzeption geht auf und die Yacht wird erfolgreich in die Flotte des ausgewählten Vercharteres integriert, gut gebucht und bestens gepflegt.
Doch das klappt bekanntermaßen oft nicht so reibungslos.
Unsere Spezialisten mit jahrzehntelanger Erfahrung - Rechtsanwalt, Steuerberater, Yachtkaufmann - helfen Ihnen Fehler zu vermeiden, die bei den hohen Werten der Yachten und bei der Laufzeit der Vercharterung schnell einige tausend oder zehntausende Euro kosten können.
NAUTIC EXPERTS bietet Ihnen aktive Begleitung bei der Durchführung Ihres Kauf-Charter Modells. Im Rahmen unserer Projektleitung im konkreten, individuellen Einzelfall untersuchen wir mit Ihnen alle Aspekte Ihres geplanten Yachtkaufs, weisen auf Risiken hin und geben Ihnen eine verlässliche Anleitung für den sicheren Erwerb Ihrer neuen Yacht und für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem für Ihr Vorhaben geeigneten Vercharterer.
Nutzen Sie jetzt unser Know-How – Nautic Experts hilft bei:
1 - Einen zuverlässigen Yachtverkäufer bzw. Yachthändler benennen
In 35 Jahren aktiver Tätigkeit haben wir zahlreiche seriöse Yachtverkäufer kennengelernt, allerdings auch andere.
Wir können Ihnen auf Wunsch mehrere uns aus bis zu 35-jähriger Zusammenarbeit persönlich bekannte, zuverlässige Yachtverkäufer bzw. Yachthändler benennen.
2 - Einen zuverlässigen Vercharterer benennen
In 35 Jahren aktiver Tätigkeit haben wir zahlreiche Vercharterer kennengelernt, gute und weniger gute.
Wir können Ihnen mehrere uns aus bis zu 30-jähriger Zusammenarbeit persönlich bekannte, zuverlässige Vercharterer empfehlen.
3 - Passende Finanzierung für die Yacht
Wenden Sie sich für eine passende, maßgeschneiderte Finanzierung für Ihre Yacht direkt an Deutschlands führenden Yachtfinanzierer, die Firma YACHT-FINANZ.
Sprechen Sie dort direkt mit Herrn Andreas Kempf und grüßen Sie von Nautic Experts.
E-Mail: anfrage@yacht-finanz.de
Telefon: 0 21 61 - 46 92 14.
4 - Überprüfung des Kaufvertrages für die Yacht und des Vertrages mit dem Vercharterer
Nach unserer Erfahrung finden sich in einigen Kaufverträgen für die Yacht und in Verträgen mit Vercharterern für Sie nachteilige und nicht seriöse Formulierungen.
Wir prüfen die Verträge und weisen Sie auf bedenkliche Passagen und deren mögliche Folgen hin.
Gleichzeitig geben wir Ihnen Anleitungen um solche Formulierungen neu zu verhandeln. Wenn das nicht gelingt, sollte von einem solchen Vertrag und Verkäufer Abstand genommen werden.
- Überprüfung des Vertragsinhaltes und der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Verkäufers und des Vercharterers
- Liefertermin verbindlich/unverbindlich: Konsequenzen und Rechte des Käufers
- Zahlungsbedingungen und Zahlungsabsicherung
- Gewährleistung und Garantie
- Eigentumsübergang und Verschaffung der Verfügungsmacht
- Flagge und Registrierung
- Versendung/Beförderung/Transport zum korrekten Übergabeort (OdL - Umsatzsteuer)
- Art und Durchführung der Übergabe und deren Dokumentation

5 - Ermittlung des realistischen Wiederverkaufswertes Ihrer Yacht nach der Vercharterung
Oft wird der Wiederverkaufswert der Yacht „beschönigt“ dargestellt oder von den Eignern falsch eingeschätzt. Dieser Wert hat auch einen Einfluß auf den dem Finanzamt nachzuweisenden steuerlichen Totalgewinn.
Mit unserer Erfahrung aus hunderten Kauf-Charter Projekten ermitteln wir für Sie den realistischen Wiederverkaufswert für Ihre Yacht nach der Vercharterung.
Dazu erhalten Sie eine individuell für Ihre Yacht hergestellte Tabelle über eine Laufzeit von 12 Jahren, wobei die Werte jeweils auch pro Jahr einzeln dargestellt werden.
So kommt es am „langen Ende“ nicht zu unliebsamen Überraschungen.
6 - Erfolgreiches Steuerkonzept erstellen oder Ihr Konzept prüfen und optimieren
Alle Kauf-Charter Projekte sind mit den vom Nautic-Experts Team empfohlenen steuerlichen Konzepten von den Finanzämtern anerkannt worden.
Umsatzsteuer
- Wo und wann ist Umsatzsteuer zu zahlen bei Kauf und während der Vercharterung
- Wann ist keine Umsatzsteuer zu zahlen bei Kauf und während der Vercharterung
- Wie ist die Vorsteuererstattung aus dem Kauf der Yacht zu erreichen
- Wie ist die Vorsteuererstattung aus Rechnungen während der Vercharterung zu erreichen
- Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Ort der Leistung und Ort der Lieferung (OdL)“
- Wann ist eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-Id-Nr) erforderlich und wo erhält man diese
- Liegt ein/e Innergemeinschaftliche Lieferung (IgL)/Innergemeinschaftlicher Erwerb (IgE) vor
- Was ist der korrekte umsatzsteuerliche Ort der Lieferung (OdL) und welche Nachweise darüber sind für eine – sehr wahrscheinliche - Prüfung durch das Finanzamt erforderlich
- Steuerkonzept mit geringem Aufwand für den Eigner erstellen
Einkommensteuer
- Welche steuerliche Einkunftsart ist besonders geeignet: Vermietung und Verpachtung (V+V) - Sonstige Einnahmen - Gewerbebetrieb - GmbH & CO KG – UG
- Was ist bei der Abschreibung zu beachten, auch bei IAB und der Sonder-Abschreibung
- Vorteile beim Einsatz des IAB (Investitionsabzugsbetrag) und der Sonder-Abschreibung
- Rentabilitätsprüfung – „rechnet es sich“ auch unter Einbeziehung des Wiederverkaufserlöses
- Prüfung und Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht für das Finanzamt
- Prüfung und Nachweis des Totalgewinns für das Finanzamt
- Vermeidung von steuerschädlichen Leerstandzeiten der Yacht (sie ist nicht 365 Tage/Jahr gebucht)
- Steuerliche Optimierung der Eigennutzung Ihrer Yacht
7 - Businessplan für das Finanzamt für die Vorsteuerabzugsberechtigung erstellen
Aufgrund der Rechtsprechung des BFH (basierend auf den Regelungen des § 15 UStG, Abs. 8 in Verbindung mit den Regelungen in § 4, Abs. 1, Nr. 4 des EStG) macht die Finanzverwaltung den Vorsteuer-Abzug vom vorherigen, zeitlich und sachlich richtigen Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht sowie der Darstellung des Totalgewinns abhängig.
Wir haben zahlreiche Businesspläne für unsere Mandanten entwickelt, die von den Finanzämtern geprüft und die beantragte Vorsteuerabzugsberechtigung erteilt wurde.
Einen entsprechenden Businessplan mit detaillierter Projektbeschreibung in 11 Kapiteln und 7 individuellen Berechnungen mit der Darstellung der Gewinnerzielungsabsicht, des steuerlichen Totalgewinns und des Veräußerungsgewinnes am Ende der Vercharterungsphase können wir auch für Ihr Kauf-Charter Projekt erstellen.
Siehe dazu auch weiter unten: "So bewerten uns Mandanten"
8 – Abnahme/Übergabe der Yacht vom Händler oder der Werft und Überführungen der Yacht auf eigenem Kiel
Abnahmen/Übergaben
Die Abnahme und Übergabe der fertigen Yacht ist ein äußerst wichtiger Vorgang. Alle eventuellen Mängel an der neuen Yacht, die nicht im vom Käufer zu unterschreibenden Abnahme-/Übergabeprotokoll vermerkt sind und darum erst später bemerkt werden, führen zu teils nervenaufreibenden und teuren Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer über die anfallenden Kosten der Mängelbeseitigung. Das führt dann manchmal auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Einige Verkäufer hielten es nicht für nötig, den Kunden bei der Abnahme/ Übergabe persönlich zu begleiten. Vielmehr wurde eine am Ort der Werft ansässige Person mit der Abnahme/ Übergabe beauftragt. Das führt im Ausland manschmal zu Sprachproblemen. Solche Abnahmen/Übergaben werden oft innerhalb von nur 2-3 Stunden durchgeführt. In dieser kurzen Zeit kann eine komplexe Yacht mit umfangreicher Ausstattung nicht seriös überprüft werden. Von einer gründlichen Einweisung des Käufers ganz zu schweigen.
Wir haben ein professionelles Team für Sie, welches seit 20 Jahren über 100 Abnahmen/Übergaben erfolgreich mit den Kunden durchgeführt haben:
Hans Schubert und Kerstin Pieper mit ihrer Firma KPYM-YACHTMANAGEMENT reisen bereits drei Tage vor dem mit dem Kunden vereinbarten Termin an, um das neue Schiff auf Herz und Nieren zu überprüfen und aufgedeckte Mängel von der Werft beseitigen zu lassen.
Wenn der Kunde dann zum Übergabetermin anreist, bleibt in den weiteren, gemeinsamen drei Tagen ausreichend Zeit, den neuen Eigner in die zahlreichen Funktionen der Yacht im Hafen und auch bei einer ausführlichen Probefahrt gründlich einzuweisen. Erst dann wird das Abnahme/Übergabeprokoll vom Kunden unterzeichnet.
Überführungen
Hans Schubert & Kerstin Pieper haben während einer 10-jährigen Weltumsegelung auf ihrem Katamaran eine Menge an Erfahrungen gesammelt, die sie Ihnen zur Verfügung stellen.
Sie haben zahlreiche Überführungen von neuen Yachten zu den Liegeplätzen der Kunden in Deutschland und im Mittelmeer erfolgreich durchgeführt. Dazu gehören auch umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen nach z.B. Gibraltar.
Buchen Sie darum Hans und Kerstin von KPYM für die Abnahme/ Übergabe Ihrer Yacht und für deren Überführung zum Zielhafen.
Kontakt: www.kpym.de
9 – Auf Wunsch auch komplette Projektbegleitung von A-Z
Wir entwickeln mit Ihnen auf der Basis Ihrer persönlichen Voraussetzungen das für Sie optimal geeignete, maßgeschneiderte Kauf-Charter Konzept und führen es mit Ihnen gemeinsam durch, von A-Z.
Auswahl des optimalen Reviers, der richtigen Yacht, des zuverlässigen Vercharterers, des seriösen Yachthändlers, steuerliches Konzept, Tips zur Versicherung, Vermittlung Finanzierung (wenn erforderlich), Businessplan für das Finanzamt, alles von A-Z.

Unsere günstigen Honorare sind eine Investition mit hoher Rendite
Schon einer von vielen oft gemachten Fehlern, z.B. bei der steuerlichen Konzeption und/oder im Kaufvertrag für die Yacht, kann die Verweigerung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt nach sich ziehen. Schon das allein kann einige zehntausend Euro kosten, die dann in Ihrem Budget fehlen.
Die Ergebnisse und Vorteile unserer Arbeit und Beratung führen für Sie zu einer vielfach höheren Ersparnis als das Honorar für unsere aktive Hilfe bei der Durchführung Ihres Kauf-Charter Projektes.
Honorare
HINWEIS: Unser Honorar können Sie als Gründungskosten von Ihrer Steuerlast absetzen. Somit sinken die Nettokosten unserer Honorare, je nach persönlichem Steuersatz, um bis zu 45%.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Fragen und Themen per Email, beschreiben Sie uns Ihr geplantes Projekt damit wir den individuellen Aufwand für Ihre persönliche Beratung kalkulieren können.
Wir machen Ihnen ein auf Ihr Projekt abgestimmtes Angebot und bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Leistungspaket an.
Unser Stundenhonorar beträgt 150.- €
Für die juristische Prüfung von Verträgen durch unseren Rechtsanwalt berechnet dieser ein Stundenhonorar in Höhe von 280.- € an.
Nur bei ungewöhnlich komplexen steuerlichen Anforderungen (was sehr selten vorkommt), für die unsere Steuerberaterin hinzugezogen werden muss, berechnet diese ein Stundenhonorar in Höhe von 280.- €.
Üblicher Zeitaufwand
Kapitel 1 | Zuverlässiger Yachthändler/Verkäufer | Inklusive bei Businessplan |
Kapitel 2 | Zuverlässiger Vercharterer | Inklusive bei Businessplan |
Kapitel 3 | Überprüfung Verträge durch Rechtsanwalt | 1-3 Stunden |
Kapitel 4 | Wiederverkaufswert individuell berechnen | 2 Stunden |
Kapitel 5 | Ungewöhnlich komplexes Steuerkonzept | 2-3 Stunden |
Kapitel 6 | Businessplan erstellen | |
Yacht bis 45 Fuß | 10 Stunden | |
Yacht ab 46 Fuß | 12 Stunden | |
Kapitel 7 | Von A-Z | |
Yacht bis 45 Fuß | 12 Stunden | |
Yacht ab 46 Fuß | 15 Stunden |
Alle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, die Sie als Vorsteuer zurückfordern können.
Telefon: +49 – (0)228 – 933 999 08
E-Mail: info@nautic-experts.de
Kontakt: Rolf Kohlhas
Weitere aktuelle Geschäftsfelder
Weitere aktuelle Geschäftsfelder sind der Bau von "custom made" Hochseekatamaranen aus Aluminium in Holland unter der Eigenmarke "Catamaris" und die Vercharterung von Yachten im Mittelmeer unter der Eigenmarke "Yates-Europa".
Das sagen Mandanten
Holger O., Köln, am 5.12.2020:
"Hallo Herr Kohlhas, nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist unser Antrag vollumfänglich angenommen und genehmigt und ich bin somit Vorsteuerabzugsberechtigt (laut Genehmigungsschreiben sogar rückwirkend zum 01.01.2020). Ich denke das lag nicht zuletzt an Ihrem ansprechend aufgearbeitetem Business-Plan. Nochmals ganz herzlichen Dank für Ihre kompetente Beratung und den offenbar schlüssigen Businessplan."
Dr. D., Radolfzell, im Mai 2021:
"Sehr geehrter Herr Kohlhas, ganz herzlich möchte ich mich für die tolle und professionelle Zusammenarbeit bedanken. Ihre stets schnelle, kompetente, fundierte und freundliche Hilfe bei der Erstellung eines Businessplanes, bei der Auswahl der Yacht, bei den komplexen steuerlichen Fragen sowie auch bei der Vertragsgestaltung hat mich sicher durch das schwierige Projekt geführt und den erfolgreichen mit einem guten Gefühl Abschluss erst ermöglicht. Jederzeit werde ich Sie bei weiteren Projekten zu Rate ziehen!"
Frank Bahnik, Schwerte, im August 2021:
"Hallo Herr Kohlhas, für die Beratungen und Unterstützung bei unserem „Traumprojekt“ möchte ich mich bei Ihnen und Herrn Loef herzlich bedanken. Als Neueinsteiger in ein Kauf Charter Projekt waren Sie uns in den letzten 6 Monaten eine große Unterstützung das komplexe Themengebiet zu verstehen und in die Tat umsetzen zu können. Neben der Erstellung des Businessplans (als Basis für die Gespräche mit dem Finanzamt und der Hausbank) und der Prüfung des Kaufvertrags durch Herrn Loef war es für uns sehr wertvoll, einen Fachmann zur Seite zu haben, um die im Projekt aufkommenden Fragen immer zeitnah besprechen zu können. Durch die langen Lieferzeiten der Werften, heißt es jetzt erst einmal bis 2023 abzuwarten, bis die ISLA 40 gebaut und geliefert wird. Viele Grüße Frank Bahnik."
Und jetzt heisst es schon bald: "Leinen los..."
