Erfolg durch aktive Hilfe, individuelle Beratung, Gestaltung und Begleitung bei Ihrem Kauf-Charter oder Yachtinvest Projekt
Wer einen 6- oder 7-stelligen Betrag über viele Jahre investieren will, ist gut beraten, den Rat von ausgewiesenen Fachleuten mit jahrzehntelanger Erfahrung seit 1986 – je ein Rechtsanwalt, Steuerberater und Yachtkaufmann - in Anspruch zu nehmen. So werden teure Fehler vermieden und Chancen und Vorteile genutzt.
Wir planen mit Ihnen die erfolgreiche Gestaltung Ihres "Kauf-Charter" Modells – auch Yacht-Invest, Charterkauf, Kaufcharter, Eignermodell oder Yacht-Management genannt.
Die neue Yacht ist schnell bestellt, der Kaufvertrag und der Vertrag mit dem künftigen Vercharterer sind rasch unterschrieben. Nur noch die Anzahlung leisten und sich der Vorfreude hingeben. In vielen Fällen geht alles gut, das neue Schiff wird mängelfrei an den stolzen Eigner übergeben, die steuerliche Konzeption geht auf und die Yacht wird erfolgreich in die Flotte des ausgewählten Vercharterers integriert, gut gebucht und bestens gepflegt. Doch das klappt bekanntermaßen nicht immer so reibungslos.
Wir helfen Ihnen Fehler zu vermeiden, die bei den hohen Werten der Yachten und bei der Laufzeit der Vercharterung schnell einige tausend oder zehntausende Euro kosten können.
NAUTIC EXPERTS bietet Ihnen aktive Beratung bei der Durchführung Ihres Kauf-Charter Modells. Im Rahmen unserer Projekt-Begleitung im konkreten, individuellen Einzelfall untersuchen wir mit Ihnen alle Aspekte Ihres geplanten Yachtkaufs, weisen auf Risiken hin und geben Ihnen eine verlässliche Anleitung für den sicheren Erwerb Ihrer neuen Yacht und für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem für Ihr Vorhaben geeigneten Vercharterer – und mit dem Finanzamt.
Nutzen Sie jetzt unser Know-How
Vereinbarung eines kostenfreien Erstgepräches
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für ein unverbindliches und kostenfreies 30-minütiges Erstgespräch. Stellen Sie uns Ihr Projekt anhand von Ihren schon vorhandenen Informationen vor: Welche Yacht wollen Sie vermieten bzw. verchartern, wo und durch wen soll die Vercharterung und das Yacht Management stattfinden...
Wir geben Ihnen innerhalb des Gespräches eine erste Einschätzung und besprechen mit Ihnen einen eventuell erforderlichen weiteren Beratungsbedarf sowie dessen Zeitaufwand und Kosten.
Terminvereinbarung per E-Mail an info@nautic-experts.de
Geben Sie uns im E-Mail einige Informationen zu Ihrem Projekt soweit schon vorhanden. Wir sind von MO-FR 9-13 Uhr erreichbar, nach Vereinbarung auch am Nachmittag und am Wochenende. Per Telefon 0228 – 933 999 08.
Diese Themen können wir - soweit für Ihr Kauf-Charter Projekt zutreffend – mit Ihnen klären:
Allgemeine Themen
Wahl der Yacht und des Charterreviers für ein gutes Ergebnis
Ob Segelyacht, Katamaran, Motoryacht oder Hausboot - neu oder gebraucht verchartern – der richtigen Auswahl der Yacht kommt eine sehr hohe Bedeutung zu, wenn es um den Erfolg und um ein gutes Ergebnis Ihres Kauf-Charter, Charterkauf oder Yachtinvest Projektes geht.
Die Einsatzreviere im Norden, im Mittelmeer und weltweit weisen sehr unterschiedliche Ergebnisse in der Kauf-Charter auf. Wir beraten Sie hier detailliert und aus eigener Erfahrung seit 38 Jahren.
Zuverlässigen Yachthändler und Vercharterer benennen
In 38 Jahren aktiver Tätigkeit im Yachtmarkt haben wir zahlreiche zuverlässige Yachthändler und Vercharterer kennengelernt, mit denen wir teils schon in 2. Generation sehr gut zusammenarbeiten. Wir können Ihnen bei Bedarf mehrere uns persönlich bekannte, zuverlässige Yachtverkäufer und seriöse Vercharterer empfehlen.
Aktuelle Kaufcharter Yachten
Ob Kaufcharter Modell mit Rendite, sicheres Yachtinvestment Programm, Yacht mit Rendite verchartern, Chartermanagement, Charterkauf, Yachtinvest, Yachteignerprogramm, Eignerprogramm, Kaufcharter-programm mit Yachteigentum, Yacht-Management oder Kauf-Charter genannt – all diese Begriffe stehen für ein und dasselbe:
„Yacht Eigner werden durch den Kauf einer Yacht und deren Vermietung über eine seriöse Charterfirma mit einer aktuellen Charterflotte mit Segelyachten und Segelkatamaranen weltbekannter Marken wie die Segelyachten von Beneteau, Jeanneau und die Segelkatamarane von Fountaine Pajot, Lagoon, und Excess.“
Vorteile eines Kaufcharter-Modells sind das Yachteigentum, die Chartereinnahmen, die abzüglich der Kosten ein gutes Einkommen erwirtschaften, die mögliche Eigennutzung sowie auch besondere Steuervorteile beim Verchartern der Yacht wie Abzug der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) aus dem Kauf der Yacht, den Einsatz eines steuerlich interessanten IAB mit der Sonderabschreibung, der linearen Abschreibung und vieles mehr.
AKTUELL
Eine von uns sehr empfohlene deutsche Charterfirma mit einer Bewertung von 4.7/5.0, die ca. 300 Yachten vermietet und die wir seit 35 Jahren aus seriöser Zusammenarbeit mit unseren zufriedenen Beratungs-kunden kennen - möchte aktuell seine Charterflotte an der Ostsee und im Mittelmeer wegen steigender Nachfrage und hoher Auslastung vergrößern bzw. erneuern. Die Charterfirma ist gleichzeitig der Verkäufer der Yachten und der Vercharterer, somit erhalten Sie alles aus einer professionellen Hand.
Für jede dieser Yachten können wir für Sie bei Interesse das Erreichen des „Steuerlichen Totalgewinns“ berechnen. Dieser dient als Nachweis für die Vorsteuer-Abzugsberechtigung bei Kauf und Vercharterung. Somit können Sie die Yacht netto mit Vorsteuerabzug, d.h. ohne Umsatzsteuer bzw. ohne Mehrwertsteuer kaufen.
Alle Yachten können Sie auf Wunsch auch finanzieren, wie vermitteln Ihnen bei der Finanzierung von Yachten erfahrene Institute.
Nachfolgend einige in 2025 und 2026 lieferbaren neuen und gebrauchten Yachten für die Vercharterung – alle mit interessanten Kaufkonditionen und mit Eigennutzung.
Gerne geben wir Ihnen bei Interesse detailliertere Informationen für jede Yacht, wie ein Kaufcharter Rechenbeispiel bzw. eine Charter-Kauf Kalkulation sowie eine Vorschau auf den Steuerlichen Totalgewinn und auf die Rendite aus dem Verchartern der Yacht.
Wir beraten Sie auch hier unabhängig und ausführlich mit unserer Erfahrung aus 38 Jahren in der Yachtbranche, insbesondere mit Kauf-Charter.
Senden Sie und ein E-Mail an info@nautic-experts.de oder rufen Sie uns unverbindlich an: 0228 – 933 999 08 oder 0171 – 74 22 076.
NEUE YACHTEN FÜR LIEFERUNG UND CHARTEREINSATZ AB 2025 UND 2026
Aktuell schon stark gebucht für 2025, Buchungen werden vom Käufer übernommen.
OSTSEE | |
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SY Sun Odyssey 440 | Neu, Bj. 2025 - 4 Kabinen - Reserviert |
OSTSEE und MITTELMEER | |
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Lieferung im Dezember 2025/Frühjahr 2026 - Chartereinsatz ab 2026 – zusätzlich zur umfangreichen Charterausrüstung kann noch weitere Ausrüstung nach Ihren Wünschen bestellt werden: Segelyachten | |
Jeanneau Sun Odyssey 350 | 2 oder 3 Kabinen |
Jeanneau Sun Odyssey 380 | 3 Kabinen |
Jeanneau Sun Odyssey 410 | 3 Kabinen |
Jeanneau Sun Odyssey 440 | 4 Kabinen |
Jeanneau Sun Odyssey 490 | 5 Kabinen |
Beneteau Oceanis 30.1 | 2 Kabinen |
Beneteau Oceanis 34.1 | 2 oder 3 Kabinen |
Beneteau Oceanis 37.1 | 2 oder 3 Kabinen |
Beneteau Oceanis 40.1 | 2, 3 oder 4 Kabinen |
Beneteau Oceanis 46.1 | 3, 4 oder 5 Kabinen |
Beneteau Oceanis 51.1 | 3 oder 4 Kabinen |
Katamarane Fountaine-Pajot | |
New 41 | 3 oder 4 Kabinen |
New 44 | 3 oder 4 Kabinen |
Elba 45 | 4 Kabinen + Skipperkabine |
Tanna 47 | 5 Kabinen + Skipperkabine |
Lagoon | |
Lagoon 38 | 3 oder 4 Kabinen |
Lagoon 42 | 4 Kabinen |
Lagoon 43 | 3 oder 4 Kabinen |
Lagoon 46 Iconic | 3 oder 4 Kabinen |
Lagoon 51 Iconic | 4 oder 6 Kabinen |
Excess | |
Excess 11 | 3 oder 4 Kabinen |
Excess 13 | 3 oder 4 Kabinen |
GEBRAUCHTE YACHTEN, ÜBERNAHME ZUM APRIL-MAI 2025
Alle schon stark gebucht für 2025, Buchungen werden vom Käufer übernommen.
OSTSEE | |
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SY Oceanis 34.1 Bj. 2022 | 3 Kabinen - mit 0% Finanzierung |
SY Oceanis 35.1 Bj. 2021 | 3 Kabinen - mit 0% Finanzierung |
SY Oceanis 40.1 Bj. 2023 | 3 Kabinen - mit 0% Finanzierung |
KROATIEN | |
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SY Sun Odyssey 479 Bj. 2019 | 4 Kabinen - mit 0% Finanzierung - neue Segel 2024 |
Weitere Information über die Segelyachten und Katamarane für die Vercharterung, Ausstattung und Kosten, Steuern und Abzug der Mehrwertsteuer für die Yacht sowie vermieten bei:
info@nautic-experts.de oder telefonisch unter 0228 – 933 999 08 und 0171 - 74 22 076
Finanzierung für Ihre Yacht
Wir bringen Sie bei Bedarf in direkten Kontakt mit seriösen deutschen Unternehmen für eine zu Ihrem Vorhaben passende, maßgeschneiderte Yachtfinanzierung. Diese Unternehmen sind seit Jahrzehnten erfolgreich im Markt tätig und sehr zuverlässig.
Versicherung für Ihre Charteryacht
Wir empfehlen Ihnen spezialisierte, bewährte Yacht-Charterversicherungen mit denen wir selbst jahrzehntelang in unseren eigenen Charterflotten sehr zufriedenstellend gearbeitet haben. Auch welche unterschiedlichen Risiken mitversichert werden sollten erklären wir Ihnen.
Rechtliche Themen
Prüfung des Kaufvertrages für die Yacht und des Vertrages mit dem Vercharterer
Nach unserer Erfahrung finden sich in einigen Kaufverträgen für die Kauf-Charter Yacht und in den Verträgen mit Vercharterern für Sie nachteilige und nicht seriöse Formulierungen.
Unser Rechtsanwalt prüft die Verträge und weist Sie auf bedenkliche Passagen und deren mögliche Folgen hin.
Gleichzeitig erhalten Sie Anleitungen um solche Formulierungen neu zu verhandeln.
Wenn das nicht gelingt, sollte von einem solchen Vertrag und Verkäufer bzw. Vercharterer Abstand genommen werden.
Steuerliche Themen
Diese Themen besprechen wir mit Ihnen für ein erfolgreiches Steuerkonzept, angepasst an Ihre persönlichen Voraussetzungen
Umsatzsteuer
- Wo und wann ist Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt - zu zahlen bei Kauf und während der Vercharterung
- Wann ist keine Umsatzsteuer zu zahlen bei Kauf und während der Vercharterung
- Wie ist die Vorsteuer-Erstattung aus dem Kauf der Yacht zu erreichen
- Wie ist die Vorsteuer-Erstattung aus Rechnungen während der Vercharterung zu erreichen
- Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Ort der Leistung und Ort der Lieferung (OdL)“
- Wann ist eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-Id-Nr) erforderlich und wo erhält man diese
- Liegt ein/e Innergemeinschaftliche Lieferung (IgL)/Innergemeinschaftlicher Erwerb (IgE) oder ein sog. Steuerliches Dreiecksgeschäft vor
- Was ist der korrekte umsatzsteuerliche Ort der Lieferung (OdL) und welche Nachweise darüber sind für eine – sehr wahrscheinliche - Prüfung durch das Finanzamt erforderlich
Einkommensteuer
- Welche steuerliche Einkunftsart ist geeignet: Vermietung und Verpachtung (V+V) - Sonstige Einnahmen - Gewerbebetrieb - GmbH & CO KG – UG
- Ist die Einrichtung einer Betriebsstätte erforderlich, wenn die Yacht im Ausland verchartert wird
- Was ist bei der Abschreibung zu beachten, auch bei IAB und der Sonder-Abschreibung
- Vorteile beim Einsatz des IAB (Investitionsabzugsbetrag) und der Sonder-Abschreibung (siehe unten)
- Rentabilitätsprüfung – „rechnet es sich“ auch unter Einbeziehung des Wiederverkaufserlöses
- Prüfung und Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht für das Finanzamt
- Prüfung und Nachweis des Steuerlichen Totalgewinns für das Finanzamt
- Vermeidung von steuerschädlichen Leerstandzeiten der Yacht (sie ist nicht 365 Tage/Jahr gebucht)
- Steuerliche Optimierung der Eigennutzung Ihrer Yacht
Vercharterung ohne Aufwand in der Einkunftsart „Vermietung & Verpachtung“ V+V
So gut wie gar kein Arbeitsaufwand entsteht für den Eigner, wenn er über die steuerliche Einkunftsart „Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung“ (V+V) verchartert.
Der Eigner schließt mit dem Vercharterer einen Miet- und Servicevertrag ab, mit dem er ihn zur optimalen Vercharterung der Yacht, an die Durchführung der Übergabe und Rücknahme an die Kunden, aller zum Service und Werterhalt an der Yacht gehörenden Arbeiten und der Besorgung des Liegeplatzes beauftragt.
Der Eigner hat somit keinen organisatorischen Aufwand mit der Vercharterung seiner Yacht.
Der Vercharterer rechnet jährlich mit dem Eigner über die Überschüsse der Einnahmen über die Kosten ab, unterjährige Abschlagzahlungen sind möglich.
Der Aufwand des Eigners besteht nur darin, den abgerechneten Überschuss in seiner jährlichen Steuererklärung zu deklarieren.
Doch wie steht es mit der Umsatzsteuer? Kann der Eigner die bei Kauf der Yacht zu zahlende Umsatzsteuer als Vorsteuer anmelden und vom Finanzamt erstattet bekommen?
Muss er im Land der Vercharterung Umsatzsteuer aus den Charterverträgen an das jeweilige Finanzamt abführen? Kann er dort Vorsteuer aus Rechnungen für Liegeplatz, Ersatzteile, Fremdreparaturen etc. geltend machen?
Muss er Umsatzsteuer aus den jährlichen Überschüssen an sein Finanzamt abführen?
Die Lösung:
Gerne können wir Sie in Bezug auf das richtige Vorgehen detailliert beraten und Ihnen anschließend ein individuelles, persönliches an Ihr Projekt angepasstes Konzept mit konkreten Handlungsanleitungen zur erfolgreichen Vercharterung über die Einkunftsart „Vermietung & Verpachtung“ entwickeln.
Rufen Sie uns an: 0228 – 933 999 08 oder senden Sie uns Ihre Fragen und Wünsche per E-Mail an: info@nautic-experts.de
Steuern sparen durch die richtige Gestaltung des 50% Investitions-Abzugsbetrag (IAB) und jetzt 40% Sonder-Afa
Durch die Bildung eines Investitions-Abzugsbetrages (kurz IAB) kann Ihr steuerliches Ergebnis bereits 3 Jahre vor der Anschaffung der Yacht verringert werden. Der Abzugsbetrag beträgt bis zu 50% der Anschaffungskosten und darf insgesamt nicht mehr als 200.000€ ausmachen. Hier werden sehr häufig Fehler durch Unkenntnis der zahlreichen Voraussetzungen für die richtige Gestaltung gemacht. In der Folge erkennt das Finanzamt den IAB nicht an - die geplante Steuerersparnis entfällt dann.
Das Wachstumschancen-Gesetz hat am 22.03.2024 den Bundesrat passiert. Das hat positive Auswirkungen auf die Anwendung des IAB für die Anschaffung einer neuen Yacht für die gewerbliche Vermietung.
Nach § 7g Abs. 5 EstG gibt es bisher für Betriebe, welche die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschreiten die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren um bis zu 20% der Investitionskosten abzuschreiben. Diese Möglichkeit besteht neben der regulären Abschreibung von 5 % p.a.
Die genannte Sonderabschreibung ist jetzt auf bis zu 40% der Investitionskosten erhöht worden.
Hier können wir Ihnen durch individuelle Beratung den richtigen Weg aufzeigen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung eines IAB und der 40%igen Sonder-Abschreibung ist es, daß mit der Vermietung der Yacht eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Bei der Vermietung einer Yacht kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, bei der Vermietung nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse, einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare unternehmerische Organisation erforderlich ist. Entscheidend sind jeweils die besonderen Umstände des Einzelfalls.
Die Lösung:
Gerne können wir Sie in Bezug auf die richtige Anwendung des IAB und der 40% Sonderabschreibung detailliert beraten und Ihnen anschließend ein individuelles, persönliches an Ihr Projekt angepasstes Konzept mit konkreten Handlungsanleitungen zur erfolgreichen Anwendung des IAB und der Sonder-Abschreibung entwickeln. Rufen Sie uns an: 0228 – 933 999 08.
Ermittlung des realistischen Wiederverkaufswertes Ihrer Yacht nach dem Kaufcharter Einsatz
Oft wird der Wiederverkaufswert der Yacht „beschönigt“ dargestellt oder von den Eignern falsch eingeschätzt. Dieser Wert hat auch einen Einfluss auf den dem Finanzamt nachzuweisenden steuerlichen Totalgewinn.
Mit unserer Erfahrung aus hunderten Kauf-Charter Projekten ermitteln wir für Sie den realistischen Wiederverkaufswert für Ihre Yacht nach der Vercharterung.
Dazu erhalten Sie eine individuell für Ihre Yacht hergestellte Tabelle über eine Laufzeit von 5-12 Jahre, wobei die Werte jeweils pro Jahr einzeln dargestellt werden. So kommt es am „langen Ende“ nicht zu unliebsamen Überraschungen.
Die optimale Gesamt-Lösung:
Businessplan für das Finanzamt für die Vorsteuer-Abzugsberechtigung erstellen
Alle oben aufgeführten und weitere persönliche Themen stellen wir für Sie innerhalb eines Businessplans - individuell an Ihr Projekt und an Ihre Yacht angepasst - zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt dar.
Alle für unsere Mandanten erstellten Businesspläne sind von den Finanzämtern anerkannt worden und die Vorsteuerabzugs-Berechtigung wurde genehmigt.
Aufgrund der Rechtsprechung des BFH (basierend auf den Regelungen des § 15 UStG, Abs. 8 in Verbindung mit den Regelungen in § 4, Abs. 1, Nr. 4 des EStG) macht die Finanzverwaltung den Vorsteuer-Abzug bei Kauf und laufender Vercharterung vom vorherigen, zeitlich und sachlich richtigen Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht sowie der Darstellung des Steuerlichen Totalgewinns abhängig.
Der Businessplan stellt den Nachweis für die Anerkennung der Vorsteuerabzug-Berechtigung beim Finanzamt in zahlreichen Kapiteln und in individuellen, auf Ihr persönliches Projekt und Ihre Yacht bezogenen Darstellungen und Berechnungen wie folgt dar:
- Vorwort
- Die Rechtsform
- Das Land und der Standort der Vercharterung
- Die Yacht und der Kaufpreis
- Die Versicherungen
- Der Vercharterer
- Der Charter-Managementvertrag: Marketing, Vertrieb und Service vor Ort
- Die Steuerlichen Aspekte
- Einkommensteuer: Einkunftsart, Abschreibung, Eigennutzung
- Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug bei Erwerb und bei laufendem Geschäft
- Charterpreise
- Auslastung/Jahr
- Betriebsausgaben
- Berechnung der jährlichen Einnahmen
- Berechnung der jährlichen Kosten
- Gewinnvorschau mit individuellen Tabellen für Ihre Yacht für den
- Worst case
- Normal case
- Best case
- Normal case
- Worst case
- Die Wertentwicklung Ihrer Yacht über 5-12 Jahre und den Veräußerungsgewinn mit individueller Tabelle für Ihre Yacht
- Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht und des Totalgewinns - mit individuellen Tabellen für Ihre Yacht für den
- Worst case
- Normal case
- Best case
- Auch mit Darstellung eines IAB, wenn Sie ihn anwenden möchten.
- Best case
- Normal case
- Worst case
- Zusammenfassung und Ergebnis
- Die Gewinnerzielungsabsicht ist selbst im „Worst-Case“nachgewiesen.
- Der steuerliche Totalgewinn wird bereits im „Worst-Case“ erzielt.
- Die Erteilung einer USt-Id-Nr. wird hiermit beantragt
- Die Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer aus dem Erwerb und aus dem laufenden Geschäft wird hiermit erbeten.
- Die Erteilung einer USt-Id-Nr. wird hiermit beantragt
- Der steuerliche Totalgewinn wird bereits im „Worst-Case“ erzielt.
- Die Gewinnerzielungsabsicht ist selbst im „Worst-Case“nachgewiesen.
Siehe dazu auch weiter unten: “So bewerten uns Mandanten”
HINWEIS:
Bevor wir mit der Arbeit an einem von Ihnen in Auftrag gegebenen Businessplan beginnen prüfen wir ob es bei dem aktuellen Projekt zu einem “Steuerlichen Totalgewinn” kommt. Sollte das ausnahmsweise nicht der Fall sein teilen wir Ihnen das mit und berechnen Ihnen nichts. Sie gehen also kein Risiko ein.
Unsere günstigen Honorare sind eine Investition mit hoher Rendite
Schon einer von vielen oft gemachten Fehlern, z.B. bei der steuerlichen Konzeption und/oder im Kaufvertrag für die Yacht, kann die Verweigerung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt nach sich ziehen. Schon das allein kann einige zehntausend Euro kosten, die dann in Ihrem Budget fehlen.
Die Ergebnisse und Vorteile unserer Arbeit und Beratung führen für Sie zu einer vielfach höheren Ersparnis als das Honorar für unsere aktive Hilfe bei der Durchführung Ihres Kauf-Charter Projektes.
HINWEIS:
Unser Honorar können Sie als Gründungskosten von Ihrer Einkommensteuerlast als vorbereitende Gründungskosten absetzen. Somit sinken die Nettokosten unserer Honorare, je nach persönlichem Steuersatz, um bis zu 45%.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Fragen und Themen per Email, beschreiben Sie uns Ihr geplantes Projekt damit wir den individuellen Aufwand für Ihre persönliche Beratung kalkulieren können.
Wir machen Ihnen ein auf Ihr Projekt abgestimmtes Angebot und bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Leistungspaket an.
Unser Stundenhonorar beträgt 180.- €
Für die juristische Prüfung von Verträgen durch unseren Rechtsanwalt berechnet dieser ein Stundenhonorar in Höhe von 310.- €.
Nur bei ungewöhnlich komplexen steuerlichen Anforderungen (was sehr selten vorkommt), für die unsere Steuerberaterin hinzugezogen werden muss, berechnet diese ein Stundenhonorar in Höhe von 280.- €.
Ein vollständiger Businessplan zur Vorlage beim Finanzamt für die Anerkennung Ihrer Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer aus dem Kauf der Yacht und während der Vercharterung kostet 1.800 € bis 45 Fuß, darüber 2.100 €.
Alle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, die Sie als Vorsteuer zurückfordern können.
Telefon: +49 – (0)228 – 933 999 08
E-Mail: info@nautic-experts.de
Kontakt: Rolf Kohlhas
Hier noch ein ratsamer Service:
Professionelles Team für Abnahme/Übergabe der Yacht vom Händler oder der Werft und Überführung auf eigenem Kiel
Abnahmen/Übergaben
Die Abnahme und Übergabe der fertigen Yacht ist ein äußerst wichtiger Vorgang. Alle eventuellen Mängel an der neuen Yacht, die nicht im vom Käufer zu unterschreibenden Abnahme-/Übergabeprotokoll vermerkt sind und darum erst später bemerkt werden, führen zu teils nervenaufreibenden und teuren Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer über die anfallenden Kosten der Mängelbeseitigung. Das führt dann manchmal auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Einige Verkäufer hielten es nicht für nötig, den Kunden bei der Abnahme/ Übergabe persönlich zu begleiten. Vielmehr wurde eine am Ort der Werft ansässige Person mit der Abnahme/ Übergabe beauftragt. Das führt im Ausland oft zu Sprachproblemen. Solche Abnahmen/Übergaben werden oft innerhalb von nur 2-3 Stunden durchgeführt, auch Fälle von „Der Schlüssel liegt in der Backskiste“ sind uns bekannt. In dieser kurzen Zeit kann eine komplexe Yacht mit umfangreicher Ausstattung nicht seriös überprüft werden. Von einer gründlichen Einweisung des Käufers ganz zu schweigen.
Wir haben ein professionelles Team für Sie, welches seit 20 Jahren über 100 Abnahmen bzw. Übergaben erfolgreich mit den Kunden durchgeführt haben:
Hans Schubert und Kerstin Pieper mit ihrer Firma KPYM-YACHTMANAGEMENT reisen bereits Tage vor dem mit dem Kunden vereinbarten Termin an, um das neue Schiff auf Herz und Nieren zu überprüfen und aufgedeckte Mängel von der Werft beseitigen zu lassen.
Wenn der Kunde dann zum Übergabetermin anreist, bleibt in den weiteren, gemeinsamen Tagen ausreichend Zeit, den neuen Eigner in die zahlreichen Funktionen der Yacht im Hafen und auch bei einer ausführlichen Probefahrt gründlich einzuweisen. Erst dann wird das Abnahme/Übergabeprotokoll vom Kunden unterzeichnet.
Überführungen
Hans Schubert & Kerstin Pieper haben während einer 10-jährigen Weltumsegelung auf ihrem Katamaran eine Menge an Erfahrungen gesammelt, die sie Ihnen zur Verfügung stellen.
Sie haben zahlreiche Überführungen von neuen Yachten zu den Liegeplätzen der Kunden in Deutschland und im Mittelmeer erfolgreich durchgeführt. Dazu gehören auch umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen nach z.B. Gibraltar.
Buchen Sie darum Hans und Kerstin von KPYM für die Abnahme/ Übergabe Ihrer Yacht und für deren Überführung zum Zielhafen.
Kontakt: www.kpym.de
Weitere Geschäftsfelder sind:
Weitere aktuelle Geschäftsfelder sind der Bau von "custom made" Hochseekatamaranen aus Aluminium in Holland unter der Eigenmarke "Catamaris" und die Vercharterung von Yachten im Mittelmeer unter der Eigenmarke "Yates-Europa".
Das sagen Mandanten
J. Dämmig, Berlin 6.09.2024
Nach 25 Jahren Charterer zu sein hatte ich mich entschieden, eine Yacht in Kaufcharter zu betreiben. Die Entscheidung war zu einem großen Teil dem Umstand geschuldet, dass ich durch eine Beinamputation und andere Unfallfolgen zu 70 % schwerbehindert bin. Ich habe in der Vergangenheit viel Arbeit in die Restauration eines Motorbootes gesteckt und wollte bei meinem nächsten Projekt „andere die Arbeit machen lassen“ um meine Gesundheit zu schonen. Von der Kaufcharter versprach ich mir also vorrangig, dass ich zukünftig 3-4 mal im Jahr einfach aufs bereitgestellte Boot gehe und segele. Komplett ohne „Rüstzeit“ und zumindest mit finanziellem Ausgleich. Ich hatte bereits im Alleingang entschieden welche Yacht, welches Revier, welcher Vercharterer, welcher Weg der Finanzierung.
Im Zuge der notwendigen Recherchen „stolperte“ ich dann sprichwörtlich über das „Praxishandbuch- Kaufcharter“ der Nautic Experts und bestellte es sofort zur Überprüfung meines bisherigen Vorgehens. Ein sehr netter Email-Austausch mit Herrn Kohlhas ergab dann, dass alle meine bisherigen Ent-scheidungen richtig gewesen waren. Lediglich bei der Form der Finanzierung riet Herr Kohlhas mir aufgrund vorhandener Eigenmittel ruhig mutiger beim Eigenanteil zu sein. Dieser Mail-Kontakt sowie der fachliche Eindruck des „Praxishandbuchs“ überzeugten mich schnell, das Thema komplett in die Hände von Herrn Kohlhas zu legen.
Zu seiner Überraschung war meine bisher geleistete Vorbereitung so umfangreich und zielgerichtet, dass er laut eigener Aussage „nur noch die Daten richtig zusammenfahren müsse“ um innerhalb von dann nur drei Tagen den Businessplan fürs Finanzamt zu erstellen. Aufgrund des schlüssigen Businessplans habe ich vom Finanzamt die „Vorsteuer-Abzugsberech-tigung“ erhalten. Der erstellte Businessplan basiert erkennbar auf langjähriger Erfahrung mit der Materie und hat mir bewiesen, dass der gewählte Weg Herrn Kohlhas zu beauftragen der richtige war.Schließlich geht es um eine Menge Geld und, erfreulicherweise, nun auch Gewinn. Aktueller Stand ist das Boot in der ersten Saison (2024) in der Ostsee erfolgreich verchartert.
D.Götz, Friedberg 16.07.2024
Für meine Einkommensteuer 2022 suchte ich noch nach einem "IAB fähigem" Objekt in Form einer neuen Segelyacht für Kauf-Charter. Hierbei bin ich auf Herrn Kohlhas von Nautic-Experts gestoßen. Mir wurden verschiedene Yachten über einen großen deutschen Vercharterer innerhalb meiner Budget-Vorgabe angeboten. Auch Berechnungen über das Erreichen des erforderlichen Steuerlichen Totalgewinns wurden erstellt. Meine Entscheidung fiel auf eine neue Oceanis 37.1, die ab 2025 in der Charter in Kroatien laufen wird. Danke auch für die immer sehr angenehmen Gespräche und Korrespondenzen mit Ihnen, meine Fragen wurden meist noch am selben Tag beantwortet.
N. Stender, 15.07.2024
Nach unserer Entscheidung, ein Segelboot für den Charterbetrieb zu erwerben, wussten wir um die Risiken, die das Ganze steurlich mit sich bringen kann. Es war eine sehr gute Entscheidung, das "Praxishandbuch Kauf-Charter" zu erwerben und die Beratung durch Hr. Kohlhas in Anspruch zu nehmen. Von der generellen Idee, der Wahl der richtigen Einkunftsart bis zur Erstellung des Business-Plans hat uns Hr. Kohlhas kompetent und professionell mit großer Erfahrung und Expertise beraten und begleitet. Auch wenn die Kommunikation mit dem Finanzamt anfangs schwierig schien, so konnte der abgegebene Businessplan ohne Rückfragen überzeugen. Nach zwei Wochen hatten wir den Brief mit der Umsatzsteuernummer und damit die Vorsteuer-Abzugsberechtigung auch aus dem Kauf der Yacht in den Händen. Vielen Dank hierfür an Hr. Kohlhas und unsere herzlichste Empehlung!
Klaus St., Rosenheim am 01.03.2024
"Herr Kohlhas und sein Team von Nautic Experts sind echte Profis. Von Anfang an habe ich mich sehr gut beraten gefühlt. Herr Kohlhas ist immer erreichbar und hat auf alle Fragen die passende Antwort. Unser Traum eine eigene Yacht zu besitzen und durch das Mittelmeer zu segeln wurde binnen 5 Monaten realisiert und am Ende kamen sogar zwei Yachten, ein professionelles Charterunternehmen und eine steuerlich saubere GbR dabei raus - bei gleichem Budget. Herr Kohlhas kennt die wichtigen Leute in der Branche und stellt Kontakt her. Alle waren extrem kompetent und trotzdem familiär. Die Boote waren bereits gebucht, bevor Sie gebaut waren. Die Banken und das Finanzamt haben auch anstandslos mitgespielt. Bleibt nur noch eines zu sagen: Mast-& Schotbruch!“
C. M-P, Köln am 29.06.2023:
„Der große Traum vom Blauwasser-Segeln bestand schon lange. Nach einer langen Segelpause aufgrund Unternehmensaufbau und Familiengründung war die Yachtauswahl auf der Boot 2023 in Düsseldorf schnell getroffen. Für alles weitere sollte uns das Praxishandbuch von Nautic-Experts ins Thema bringen. Innerhalb weniger Wochen hatten wir dann durch Beratung von Herrn Kohlhas den Händler/ Kaufvertrag, die Charteragentur mit passender Yachtbasis sowie den Businessplan auf den Weg gebracht. Wir können Herrn Kohlhas jedem weiterempfehlen, der sich den Traum vom eigenen Boot erfüllen möchte und dazu noch ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept aufstellen möchte. Vielen Dank Herr Kohlhas, für Ihre kompetente, professionelle Beratung und die hervorragende Erreichbarkeit zu allen Themen rund um den Kauf-Charter. Die Vorsteuer-Erstattung für unsere Bavaria C46 ist auf dem Konto gutgeschrieben. Besten Dank für den Businessplan. Es gab nach der Anmeldung der Vorsteuer beim FA und versenden des Businessplans per E-Mail im Anschluss über den Steuerberater am 31.5.23 keine Rückfragen mehr vom FA.“
Frank Bahnik, Schwerte, im August 2021:
"Hallo Herr Kohlhas, für die Beratungen und Unterstützung bei unserem „Traumprojekt“ möchte ich mich bei Ihnen und Herrn Loef herzlich bedanken. Als Neueinsteiger in ein Kauf Charter Projekt waren Sie uns in den letzten 6 Monaten eine große Unterstützung das komplexe Themengebiet zu verstehen und in die Tat umsetzen zu können. Neben der Erstellung des Businessplans (als Basis für die Gespräche mit dem Finanzamt und der Hausbank) und der Prüfung des Kaufvertrags durch Herrn Loef war es für uns sehr wertvoll, einen Fachmann zur Seite zu haben, um die im Projekt aufkommenden Fragen immer zeitnah besprechen zu können. Durch die langen Lieferzeiten der Werften, heißt es jetzt erst einmal bis 2023 abzuwarten, bis die ISLA 40 gebaut und geliefert wird. Viele Grüße Frank Bahnik."
Dr. D., Radolfzell, im Mai 2021:
"Sehr geehrter Herr Kohlhas, ganz herzlich möchte ich mich für die tolle und professionelle Zusammenarbeit bedanken. Ihre stets schnelle, kompetente, fundierte und freundliche Hilfe bei der Erstellung eines Businessplanes, bei der Auswahl der Yacht, bei den komplexen steuerlichen Fragen sowie auch bei der Vertragsgestaltung hat mich sicher durch das schwierige Projekt geführt und den erfolgreichen mit einem guten Gefühl Abschluss erst ermöglicht. Jederzeit werde ich Sie bei weiteren Projekten zu Rate ziehen!"
Holger O., Köln, am 5.12.2020:
"Hallo Herr Kohlhas, nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist unser Antrag vollumfänglich angenommen und genehmigt und ich bin somit Vorsteuerabzugsberechtigt (laut Genehmigungsschreiben sogar rückwirkend zum 01.01.2020). Ich denke das lag nicht zuletzt an Ihrem ansprechend aufgearbeitetem Business-Plan. Nochmals ganz herzlichen Dank für Ihre kompetente Beratung und den offenbar schlüssigen Businessplan."